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UVV von Flurförderzeugen nach DGUV V 68 / FEM 4.004

 

Wer in Deutschland Flurförderzeuge (FFZ) betreibt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese mindestens alle 12 Monate auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Die Prüfservice Kastendiek führt die wiederkehrende Prüfung für Flurförderzeuge nach DGUV V 68 (ehemals UVV- oder BGV-Prüfung) fachgerecht und kompetent durch – Herstellerunabhängig.

 

Unsere sachkundigen Mitarbeiter übernehmen die Inspektion von Hubwagen, Stapler, Scherenbühnen & Bagger. So unterstützen wir Sie dabei, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

 

Ihre Pflicht als Unternehmer

 

Gemäß §§ 9 und 37 der DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27) in der Fassung vom 1. Januar 1997 sind sowohl Fahrer des Flurförderzeuges als auch der Unternehmer als Betreiber in der Pflicht. Der Fahrer muss das FFZ täglich vor Einsatzbeginn und während des Betriebes auf sicherheitsrelevante Mängel prüfen und eventuelle Mängel melden. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, sämtliche Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, vor dem Weiterbetrieb des Flurförderzeugs zu beheben.

 

Nach § 37 ff. DGUV V 68 dazu verpflichtet, alle Flurförderzeuge sowie alle Anbaugeräte und Sicherheitseinrichtungen für Flurförderzeuge im Abstand von längstens 12 Monaten durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Handeln Sie vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen von § 9 Abs. 2 oder §§ 37, 38 DGUV V 68 zuwider, sind Geldbußen von bis zu 10.000 Euro möglich. Im Schadensfall, wenn z.B. bei einem Unfall Personen zu Schaden kommen, drohen zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen. Auch Versicherer verlangen, dass die Rechtsvorschriften eingehalten und die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.

 

Die regelmäßige Inspektion von Gabelstaplern, Hubwagen und anderen Flurförderzeugen inklusive Dokumentation und Prüfnachweis liegt somit im Eigeninteresse eines jeden Unternehmers.

 

Was wird bei der FFZ-Inspektion geprüft?

 

Die DGUV V 68 schreibt die wiederkehrende Prüfung für Flurförderzeuge mindestens im 12 Monatsrhythmus vor. Früher war die Inspektion als UVV- oder BGV-Prüfung bekannt, heute wird sie einheitlich nach FEM 4.004 durchgeführt und dokumentiert.

 

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Kastendiek  | Info@kastendiek.de