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Was ist bei der Prüfung von Hubwagen zu beachten? 

  

Die DGUV Vorschrift 68 schreibt im § 37 Wiederkehrende Prüfungen vor, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die Hubwagen mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Welchen Prüfumfang schreibt die DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) für Hubwagen vor?

"Die wiederkehrenden Prüfungen müssen sich auf die Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf Vollständigkeit des Prüfnachweises erstrecken", so § 38 der DGUV Vorschrift 68.

 

Prüfumfang:

Prüfung der Gelenke, Bolzen und Verschraubungen. Prüfung der Radlager auf Leichtgängigkeit und Spiel. Prüfung der Lenkung auf Leichtgängigkeit und Spiel. Sichtprüfung der Schweißnähte. Prüfung der Bremsen (sofern vorhanden). Prüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit bei Nennlast und einwandfreie Betätigung durch die Hebel. Das mit der Nennlast hochgefahrene Lastaufnahmemittel darf sich in 5 Minuten um nicht mehr als 40 mm unbeabsichtigt senken. Allgemeine Sichtprüfung auf Verschleiß und unsachgemäße Veränderungen.

Verantwortlich für die regelmäßige Prüfung der Hubwagen ist der Betreiber (Eigentümer)!

Kastendiek  | Info@kastendiek.de