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Dem Regalbetreiber obliegt gemäß den geltenden Vorschriften

die Verantwortung für den sicheren Betrieb von Regalanlagen.

Mindestens einmal jährlich schreibt der Gesetzgeber die Experteninspektionen vor.     

 

Prüfpflichtig gemäß DIN EN 15635 sind:

„Alle ortsfesten Regalsysteme aus Stahl“. Konkret sind dies Fachbodenregale, Mehrgeschosseinrichtungen, Palettenregale, Kragarmregale, Einfahrregale und Durchfahrregale, Durchlaufregale,…

 9.4.2 Gemäß DIN EN 15635 gelten folgende Vorgaben:

„Die Inspektion … ist üblicherweise vom Boden aus durchzuführen, wo am meisten Beschädigungen auftreten.“. Sie kann während des laufenden Betriebs erfolgen – die Regale müssen nicht geräumt werden!

 9.4.2.2 Sichtkontrolle

„Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzubewahren.“ (Diese erfolgt mit geeignetem Personal betriebsintern, z. B. Sicherheitsbeauftragter oder verantwortlicher Lagerist /Lagerleiter)

9.4.2.3 Experteninspektionen

„In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dem Sicherheitsbeauftragten ist ein schriftlicher Bericht über Beobachtungen und Vorschlägen zu jeglichen erforderlichen Handlungen zu übergeben.“

Dies bedeutet, dass die fachkundige Person…

1.      die Gesetzte, Verordnungen, Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die                   

       europäischen Normen, die speziell für Regalanlagen gelten, kennen muss.

2.      darüber hinaus ein spezielles Know-how über die konkrete Lagereinrichtung und

       das konkrete Regal benötigt.  

 

Voraussetzungen (seitens des Kunden = Regalbetreiber)

Vorhandensein eines geeigneten Hubgeräts (z. B. Stapler mit Fahrer und Förderkorb), damit der Inspekteur  z. B. einem vermuteten Schaden im höheren Bereich einer Regalanlage in Augenschein nehmen kann. Bei der Inspektion sollte der Sicherheitsbeauftragte oder eine andere für das Lager verantwortliche Person des Kunden anwesend sein!

Wir übernehmen Prüfaufträge in einem weiten Umkreis  

 

Die Prüfung der Inspektion beinhaltet: 

Sichtkontrolle (im Normalfall vom Boden aus).

Gemäß DIN EN 15635 werden geprüft:

1.         Schäden durch Stoßeinwirkung an irgendeinem Teil der Konstruktion, speziell 

        Beschädigung von Stützen und Trägern.

2.        lotrechter Stand der Regalstützen.

3.        Zustand und Grad der Wirksamkeit sämtlicher Bauteile, Fußplatten und   

        Aushängesicherungen.

4.        sichtbare Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial.

5.        allgemeiner optischer Zustand des Gebäudebodens.

6.        Lage der Lasten auf den Paletten und Ladungsträgern.

7.        Positionierung der Ladungsträger auf dem Regal und auf dem Boden.

8.        Einhaltung der Regal-Montageanleitung.

9.        Belastungs- und Informationshinweise vorhanden und aktuell sind.

10.     keine Lagerplätze zu schwer beladen sind.

11.     die Stabilität der Ladeeinheiten zufriedenstellend ist.

12.     die Maße der Ladeeinheiten zufriedenstellend sind.

13.   Bewertung von Mängeln und Schäden mittels Organisationsaufkleber grüner Aufkleber

        „Geprüft“ /gelber Aufkleber „Nacharbeit“ / roter Aufkleber „Defekt“

14.   Erstellung eines schriftlichen Berichts gegebenenfalls mit Skizze und/oder Bildern. 

15.    Hinweis auf mögliche Ursachen der Schäden

16.    Vorschläge zur Beseitigung etwaiger Mängel

17.    Vergabe Prüfaufkleber

 

Dokumentation & Bericht

1.       Bewertung von Mängeln und Schäden mittels Organisationsaufkleber

2.       Erstellung eines schriftlichen Berichts ggf. mit Fotos und Skizzen (Prüfprotokoll)

3.       Hinweis auf mögliche Ursachen der Schäden

4.       Vorschläge zur Beseitigung etwaiger Mängel

5.       Vergabe Prüfplakette

    

Regalreparatur nach Regalinspektion erforderlich?

Sollte nach der Regalprüfung eine Reparatur Ihrer Lagerregale erforderlich sein, so erhalten Sie selbstverständlich kostenlos von uns hierzu ein Angebot.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Regalreparatur bei Beschädigungen Ihrer Lagerregale.

Wir halten die Beschädigungen Ihrer Regale fest sowie den Standort der Beschädigung.

Wir ermitteln die notwendige Instandsetzungsmaßnahme für Ihre Paletten-Regal oder Fachbodenregale sowie sämtliche anderen Regalsystemen der Lagertechnik.

  

Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (Ausgabe 27.09.2002) und unterliegen somit der Prüfpflicht für Arbeitsmittel. Die Verantwortung hierfür liegt bei dem Betreiber (Regalanlage)

 

Mit dem europäischen Normentwurf DIN EN 15635 (Entwurf 07/2008), deutsche Fassung nach EN 15635 (Ausgabe 08/2009), existieren erstmals einheitliche Grundlagen für die Sicherheitsüber-prüfung von Regalen. Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen max. alle 12 Monate kontrolliert werden. Geprüft nach: DGUV - Regel 108-007, ASR 12/1-3 „Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände“, ASR 17/1,2 „Verkehrswege“. Betriebliches Lagern und Transportieren / BGI 869, Grundsätze der Prävention – BGV A1, BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500)

Wir als Regalprüfer verfügen über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen mit Lagertechnik und Regalsystemen. 

Wir sind von der DEKRA als "befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen" geprüft & zertifiziert. Regalinspekteur

 

Kastendiek  | Info@kastendiek.de