Prüfung von Anschlagmitteln nach DGUV-R 100-500
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel werden bei jedem Einsatz erheblichen Belastungen in zum Teil widrigen Umgebungen ausgesetzt. Damit die Sicherheit, vor allem von Mitarbeitern, nicht gefährdet ist, sind Betreiber solcher Arbeitsmittel verpflichtet, sie in regelmäßigen Abständen – i.d.R. jährlich – von befähigten Personen oder Sachkundigen prüfen zu lassen.
Prüfservice Kastendiek führt die wiederkehrende Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV-R 100-500 (ehemals UVV) fachgerecht und kompetent durch – herstellerunabhängig und deutschlandweit!
Unsere sachkundigen Mitarbeiter prüfen und beraten als befähigte Personen nach BetrSichV §2 (6) und dem ArbschG §7 bei Ihnen vor Ort und tragen so zur Sicherheit im Unternehmen bei. Da die Prüfung im Abstand von einem Jahr regelmäßig wiederholt werden muss, sind wir Ihnen ein fester und zuverlässiger Partner für den Prüfservice.
Wer darf prüfen & was wird geprüft?
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel dürfen nur von befähigten Personen geprüft werden, die eine Sachkunde-Prüfung nach BetrSichV §2 (6) und dem ArbschG §7 abgelegt haben. Unsere Mitarbeiter haben diese Befähigung durch die Teilnahme an Seminaren erhalten und sind in puncto physikalische Grundbegriffe und rechtliche Grundlagen bestens geschult. Als befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln wissen sie um ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie um alles Erforderliche rund um die Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln.
Als Sachkundige unterziehen die Prüfer für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel einer Sicht- und Funktionsprüfung nach gültigen Vorschriften und Normen, bei der auf Mängel geprüft wird.
Als Anschlagmittel prüfen wir dabei u.a.:
Seile & Ketten
Hebebänder, Hebegurtschlingen & Rundschlingen
lösbare Verbindungsteile wie Schäkel & Wirbel
Als Lastaufnahmemittel prüfen wir dabei u.a.:
Teleskopgabeln
Haken- & Hebegeschirre
Traversen
Klemmen & Greifer
Fassheber
Die regelmäßige Prüfung und Wartung von Anschlagmitteln verringert Ausfallzeiten der Geräte und erhöht ihre Standzeiten. Mängel am Prüfling, darunter Beschädigungen wie Knicke, Brüche und Quetschungen, Verschleiß, Korrosion und Lockerungen, lassen sich durch die Prüfung feststellen. Werden Mängel festgestellt, beseitigen unsere Mitarbeiter diese oder unterstützen sie bei der umgehenden Beseitigung. Notwendige Reparaturen oder Instandsetzungen lassen sich in Verbindung mit der wiederkehrenden Prüfung schnell und kostengünstig durchführen. Und sollte es zu einem Schadensfall gekommen sein, der eine erneute Prüfung vorschreibt, führen unsere sachkundigen Prüfer diese schnellstmöglich bei Ihnen durch, damit Sie schnell wieder auf der sicheren Seite sind.
Die Prüfergebnisse und eventuell festgestellte Mängel werden selbstverständlich dokumentiert. Ein Eintrag im Prüfbuch und ein separates Prüfprotokoll bescheinigen die Prüfung, Ergebnisse und Beurteilung, ob dem weiteren Betrieb des Anschlagmittels oder Lastaufnahmemittels Bedenken entgegenstehen. Wird ein mängelfreies Prüfergebnis bescheinigt, stellen unsere Mitarbeiter die Prüfplakette aus, auf der auch der nächste fällige Prüftermin angegeben ist.
Anschlagmittel Ablegereife
Da Anschlagmittel kein Ablaufdatum haben, dürfen sie solange verwendet werden, bis bestimmte Verschleißgrenzen erreicht werden. Diese Grenzen sind geregelt in der DIN EN 121952-4. Haben Anschlagmittel diese überschritten und die sogenannte Ablegereife erreicht, dürfen sie nicht mehr verwendet werden.
Zurrdrahtseile müssen abgelegt werden bei:
mehr als 10 % Verschleiß durch Abrieb der Dicke
Beschädigung der Pressklemme
starkem Drahtbruch
starker Rostbildung
Knicken oder Quetschungen
Zurrketten müssen abgelegt werden bei:
mehr als 10 % Verschleiß durch Abrieb der Dicke eines Kettengliedes
mindestens 5 % Dehnung eines Kettengliedes
Spanngurte müssen abgelegt werden bei:
Garnbrüchen oder Einschnitten von über 10 %
Schäden an den Nähten
Verformungen oder Schäden durch Einwirkungen von Chemikalien
fehlendem oder unleserlichem Kennzeichnungsetikett
Ratschen müssen abgelegt werden bei
Brüchen
Verformungen
Rissen
starker Korrosion
Schäkel müssen abgelegt werden bei
deformierter Struktur
beschädigter Oberfläche
Rundschlingen müssen abgelegt werden bei
Verformung durch Wärmefluss
Einwirkungen aggressiver Stoffe auf die Polyester-Rundschlingen
Mängeln an der Ummantelung
fehlendem oder unleserlichem Kennzeichnungsetikett
Hebebänder müssen abgelegt werden bei:
Beschädigungen tragender Nähte
Verformung durch Wärmefluss
Beschädigungen der Bänder durch aggressive Stoffe
Garnbrüchen oder Einschnitten von über 10 % des Querschnittes
fehlendem oder unleserlichem Kennzeichnungsetikett
Prüfung von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern
Anschlagmittel wie Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern müssen beim Gebrauch permanent auf offensichtliche Mängel geprüft werden. Die Kontrolle durch eine befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln ist dennoch jährlich fällig. Werden sicherheitsrelevante Mängel bei der Hebebänder- und Rundschlingen-Prüfung festgestellt, dürfen die Chemiefaserbänder nicht weiter benutzt werden und müssen ausgetauscht werden.
Prüfung von Hebebändern mit aufvulkanisierter Umhüllung
Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung müssen als Anschlagmittel mindestens alle drei Jahre einer besonderen Prüfung unterzogen werden, bei der sie auf Drahtbrüche oder Korrosion überprüft werden.
Prüfung von Rundstahlketten
Rundstahlketten müssen als Anschlagmittel spätestens nach drei Jahren einer besonderen Prüfung unterzogen werden, bei der die Rissfreiheit überprüft wird.