Berufsgenossenschaft und den Industrienormen begleitet
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass schadhafte Leitern und Tritte der Benutzung entzogen und so aufbewahrt werden, dass die Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw. Verschrottung nicht möglich ist.
Laut DGUV-I-208-016 hat der Unternehmer dafür zu sorgen „dass eine von ihm beauftragte
und befähigte Person wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.“
Als Dienstleister bieten wir Ihnen an diese Prüfung durchzuführen.
Am Ende erhält jedes Prüfmittel eine Prüfplakette und ein Prüfblatt.
Der gesamt Prüfvorgang wird in einem gesonderten Prüfbericht festgehalten.
Unfälle haben im Vergleich zu anderen Arbeitsunfällen viermal schwerere Folgen.
Jährlich werden ca. 45.000 Unfälle bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften gemeldet,
4000 dieser Unfälle führen zu einer Rente, 50 dieser Unfälle enden tödlich
Jährliche Prüfpflicht für Leitern und Tritte
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird.
Einsatzprüfung der Leitern und Tritte
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Bei einer hohen Beanspruchung der Leitern und Tritte kann das eine täglich durchzuführende Prüfung der Betriebsmittel bedeuten. Die Prüfintervalle durch eine beauftragte Person (Mitarbeiter) werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und festgelegt.
Prüfung durch befähigte Person
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen
- Rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte
- Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV
- Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte
- Erstellung von Prüfdokumenten für die beauftragte Person
- Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
- Anbringung des Prüfsiegels (BetrSichV), wir sind Ihre zertifizierten Spezialisten und fachkundigen Personen für die Prüfungen Ihrer Leitern und Tritte.
Quelle; BGetem