Überprüfung von Feststellanlagen, Brandschutztüren,
Brandschutztoren & Rauchschutztüren gem. DIN 14677
Wir bieten Ihnen einen sachkundigen UVV Prüfung für Feststellanlagen (FAA), Brandschutztüren, Brandschutz Tore, gemäß Instandhaltungsnorm DIN 14677, ASR A1.7 (alt BGR 232), DIBT, LBO.
fachgerecht eingebaut und funktionsfähig, können sie ohne Zweifel Menschenleben retten. Aus diesem Grund müssen sie beim Einbau abgenommen und regelmäßig gewartet werden, so die Vorschriften.
Ob Abnahmeprüfung oder jährliche Funktionsprüfung (Inspektion) – Kastendiek Prüfservice führt diese Überprüfungen richtlinienkonform bei Ihnen durch. Unsere sachkundigen Mitarbeiter erfüllen die Kompetenznachweise der DIN 14677 (Fachkraft für die Instandhaltung von Feststellanlagen) und unterstützen Sie dabei, defekte oder verschlissene Anlagen-Teilen frühzeitig zu erkennen und zu beheben – damit größeren Brandschäden vorgebeugt und die Lebensdauer Ihrer Brandschutz-Anlagen erhöht wird.
Bei der jährlichen Prüfung ist neben der Überprüfung der Melder ebenso eine Wartung aller Geräte, d.h. auch der Feststellvorrichtung vorzunehmen. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfung sind im Prüfprotokoll aufzuzeichnen und beim Betreiber aufzubewahren. Das Prüfprotokoll, das unsere sachkundigen Mitarbeiter ausstellen, dient Ihnen als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Der Einbau von Brandschutztüren und/oder -toren wird in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) geregelt. Diese Feuerabschlüsse sind in der DIN 4102/5 in Feuerwiderstandsklassen eingestuft. Die Feuerwiderstandsklasse richtet sich nach der Gebäudenutzung und Anforderungen der Wände im Bauwerk.
dürfen auf keinen Fall verkeilt, verklemmt oder verstellt werden und müssen immer selbstschließend sein. Die Selbstschließung kann z. B. über eine Feststellanlage mit Rauchmelder erfolgen.
Brandschutztüren können auch rauchdicht sein. Die Anforderung Rauchdicht wird in der DIN 18059 geregelt, der Einbau in der MBO. Spezielle Rauchschutztüren sind selbstschließende Türen mit Türschließern nach DIN 18263. Diese Türen sollen im Brandfall verhindern, dass sich Rauchgase im Gebäude, in Treppenhäusern und Fluchtwegen verbreiten können.
Folgende Zulassung und Einbaubescheinigungen müssen vorhanden sein, wenn eine Tür oder ein Tor fachgerecht eingebaut worden ist:
· Zulassungsschild auf dem Türblatt
· Übereinstimmungserklärung der Einbaufirma über den sachgerechten Einbau
· Wartungsanleitung
· Zulassungsschild
Die Bescheinigungen stellen wir Ihnen nach erfolgter Prüfung aus