Prüfen von Leitern und Tritte DGUV Information 208-016
Fachkraft (befähigte Person) Prüfen von
Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung von Leitern und Tritten zu beachten?
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungs-häufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:
◾ Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen,
◾ fehlende Bauteile,
◾ ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern)
Was wird geprüft?
Grundsätzlich sind alle Leitern und Tritte zu prüfen.
Gemäß DGUV Information 208-016 sind folgende Leitern gebräuchlich:
◾ Anlegeleitern
◾ Schiebeleitern mit und ohne Seilzug
◾ Rollleitern
◾ Glasreiniger Leitern (Etagenleitern und Tourenleitern)
◾ Stehleitern mit Plattform
◾ Beidseitig besteig bare Stehleitern
◾ Fahrbare Stehleitern (beidseitig)
◾ Podest Leitern
◾ Mehrzweckleitern
◾ Seilleitern
◾ Mast- und Hängeleitern
◾ Saal-/ Montageleitern
◾ Höhenverstellbare Stehleitern
◾ Treppenleitern
Daneben wird häufig folgendes Leiterzubehör verwendet,
welches ebenfalls zu prüfen ist:
◾ Wandabstützung
◾ Leitertraversen (gerade oder gebogen)
◾ Aufsetz-/ Einhak-/ Einhängevorrichtungen
◾ Leitergurte
◾ Schwenkbare Füße
◾ Stahlspitzen
◾ Holmverlängerungen
◾ Höhenausgleich für gerade Leitertraversen
◾ Seitengeländer/ Haltebügel
◾ Einhängepodeste
Wir führen die Überprüfung Ihrer Leitern und Tritte fachgerecht durch:
◾ Systematische Erfassung und eindeutige Kennzeichnung der Leitern und Tritte
◾ Überprüfung der Leitern und Tritte anhand einer Checkliste
◾ Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen:
◾ Gefährdungsbeurteilungen gemäß TRBS 1111 erstellen
◾ Inventarisierung der Betriebsmittel