DGUV Vorschrift 3 Elektrogeräte Prüfungen
Elektrische Geräte und Anlagen
Alle Geräte und Anlagen, die elektrische Energie nutzen, erzeugen, speichern, umleiten, messen, verteilen oder verbrauchen gelten als elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV-Vorschrift 3. Hierzu zählen auch Hilfsmittel und Schutzvorrichtungen, die mit Strom in Kontakt kommen können.
Prüffristen
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, müssen für Wiederholungsprüfungen, Prüffristen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach §3 Betriebssicherheitsverordnung, festgelegt werden.
Prüfungspflicht
Entsprechend der VDE 0701/0702 unterliegen „alle Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen“ einer Prüfungspflicht.
Prüfung der Geräte
Wie in der VDE 0701/0702 festgelegt, dürfen diese Prüfungen ausschließlich von entsprechend ausgebildetem, prüfungserfahrenem und zur „Befähigten Person“ erklärtem Personal durchgeführt werden. „Befähigten Person“ gem. TRBS 1203,
(EUP) Elektrofachkraft EFK (Ausbildung).
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Betriebssicherheitsverordnung DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen TRBS 1203 Befähigte Personen
DGUV Information 203-005 Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel DGUV Information 203-006 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montage stellen DGUV Information 203-071 Wieder kehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel Elektrotechnische Regeln
(DIN VDE-Bestimmungen)